Die beste Antwort für unsere Stadt.
- Gab es schon eine NKU-Analyse? Wenn ja, was ist der Faktor?
- Als Hauseigentümer mache ich mir große Sorgen um die Lärmbelästigung, inbesondere durch das zweite Gleisbett. Haben Sie die Lautstärke gemessen? Laut Immissionsschutzgesetz gilt eine Nachtruhe von 22-6 Uhr. Werden die Straßenbahnen auch vor 6 Uhr fahren?
- Zur Fahrplanerstellung: Wie viele Sekunden Fahrzeitverkürzung sind momentan berechnet?
- Werden die Strecken auch von neu Fahrzeugen der "Flexity" Generationen Strab ertüchtigt?
- Wie wird der zu/abfließende Verkehr der Strab zum neuen Betriebshof auswirken. (Verstärkerfahrten, Ein/ Aussetzfahrten)
- Welche Taktzeiten werden nach dem Ausbau angestrebt?
- Welche Folgen hat der Betriebsbahnhof auf der anderen Seite von Adlershof für den Straßenbahnverkehr durch die Dörpfeldstraße?
Der in der Präsentation vorgestellten Planung liegt das Straßenbahnbetriebskonzept 2030 zugrunde. Dabei wurde die im Raum Adlershof zurzeit geplanten Vorhaben (Verkehrslösung Schöneweide, Betriebshof Adlershof und Ausbau der Dörpfeldstraße) sowie das in Bau befindliche Vorhaben Groß-Berliner Damm (Adlershof II) berücksichtigt. Die Zunahmen des Straßenbahnverkehrs um 10% in der Hauptverkehrszeit und um ca. 100 % in der Nebenverkehrszeit resultieren aus der Berücksichtigung des künftigen Betriebshofes Adlershof, dessen Ein/ Aussetzfahrten teilweise über die Dörpfeldstraße erfolgen.
Die Strecke wird mit den Linien 61 und 63 befahren. Es werden Züge aller vorhandenen Baureihen zum Einsatz kommen.
Gemäß einer Vereinbarung des Bundesverkehrsministeriums mit den Verkehrsministerien der Länder hat beim Ausbau von Schienenwegen, die gemäß dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert werden sollen, eine Standardisierte Bewertung zu erfolgen, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 50 Mio. € übersteigen. Damit wird der Nachweis einer volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit nach § 3 GVFG erbracht.
Für den zweigleisige Ausbau zwischen Adlergestell und Wassermannstraße ist eine solche Bewertung nicht erforderlich.
- Wie soll der Verkehr laufen?
- Thema: Geschäftsstraße - Wie sollen die Läden beliefert werden?
- Wie wahrscheinlich ist es, dass in der Variante B KfZs rechts neben einer haltenden Tram im Schritttempo vorbeifahren können?
- Wird das Parken/Halten für Autos am Fahrbahnrand in einigen der Varianten weiterhin gestattet sein?
- Sind die fünf Varianten der Platzaufteilung für die Verkehrsteilnehmer schon auf dem Stand "seit Corona" oder noch von davor?
- Es wird also keine Einbahnstraßenvariante geben?
- Wie gestaltet sich in Variante A die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen/Polizei?
- Wäre ein kurzzeitiges Halten von Kfz in der Variante B1 und/oder B2 möglich/erlaubt?
- Wo kommt in Variante D die Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h her?
- Wie wird der zu erwartende Stauanstieg aufgrund des zweigleisigen Ausbaus gelöst?
- Wo finden die Anwohner bei der Verengung der Straße ihren Platz?
- Wie sieht es mit Haltemöglichkeiten für PKW am Straßenrand aus?
- Warum wird eine Zweigleisigkeit geplant, wenn diese absehbar zu Einschränkungen bei der Straßenbahn führen kann?
- Welches Tempo ist bei Variante A geplant?
Im Ergebnis der seit 2014 durchgeführten Workshops wurde im August 2016 ein Integriertes Verkehrs- und Freiraumkonzept (IVFK) erstellt, welches den Anwohner*innen vorgestellt wurde. Im Rahmen dieses IVFK wurde die Umgestaltung der Dörpfeldstraße für die Belange aller Verkehrsteilnehmer untersucht. Der zweigleisige Ausbau zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs stand dabei an oberster Stelle. Auch wurde die Anordnung von Radfahrstreifen untersucht. Im Rahmen dieses IVFK-Konzeptes gab es mehrere Abstimmungstermine mit den Bürgern.
Die vorliegende Gleisplanung lässt verschieden Planungsoptionen bzw. Umbauvarianten für das Bezirksamt Treptow-Köpenick zu und gibt dem Bezirksamt die Möglichkeit auf einer verbindlichen Straßenbahnplanung eigenen Planungen voranzutreiben (vgl. Folien der Präsentation Nr. 14 bis 18).
Fragen hinsichtlich der Verkehrsqualität (Stau, Lichtsignalanlagensteuerung, Fahrspuren am Knotenpunkt Adlergestell) können im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsplanung beantwortet werden. Die BVG kann sich vorstellen, dass wie bei anderen Strecken, die ähnlich geringe Querschnitte aufweisen, die Straßenbahn durch eine bevorzugte Steuerung an den Knotenpunkten eine bevorrechtigte Freigabe bekommt und dann als Kolonnenführer vor dem MIV fahren kann. Somit kann ein weitestgehend ungestörter ÖPNV-Verkehr gewährleistet werden.
Die BVG wird unter der Berücksichtigung der heute genannten Hinweise Abstimmungsgespräche mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und der Abteilung IV der Senatsverwaltung SenUVK führen.
- Wann geht der Umbau der der Straßenbahngleise in der Dörpfeldstraße los?
- Wie soll der Individualverkehr für Anwohner während der Baumaßnahme gewährleistet werden?
- Besteht die Möglichkeit, dass der Ausbau doch bereits früher beginnen kann?
- Welche Umfahrung ist während der Bauarbeiten vorgesehen?
- Ist bereits absehbar, wie lange die Straßenbahn für die Bauarbeiten unterbrochen sein wird?
- Wie werden die Bauabschnitte ausfallen?
- Wann wird die Planung zu den Bauabschnitten veröffentlicht?
- Wird es während der Bautätigkeit regelmäßige Informationen zum Stand des Baus geben?
- Wird es während der Baumaßnahme eine Vollsperrung der Dörpfeldstrasse geben?
- Inwiefern erfolgt der Umbau "nach" der Baumaßnahme der BVG?
- Inwieweit werden die Bauarbeiten mit den Bauarbeiten der anderen Leitungsträger wie Wasser, Gas, IT und städtischen Bauarbeiten am Marktplatz im Rahmen des Aktiven Zentrums koordiniert und ist vorgesehen, eine Baustellenmoderation und - mediation einzurichten?
- Gibt es ein Baustellenmanagement, das Ansprechpartner für das Aktive Zentrum und die BürgerInnen ist?
Die BVG beabsichtigt, nach Auswertung und dem Prüfen der Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung am 16.06.2020 die Entwurfsplanung in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick sowie der Senatsverwaltung SenUVK im III. Quartal 2020 abzuschließen. Noch in 2020 soll der Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und der Rechtsgültigkeit der Baugenehmigung erfolgt die Bauvorbereitung bzw. Ausschreibung der Bauleistungen. Aus der Erfahrung von vergleichbaren Ausbauprojekten wird für das Verfahren und die Bauvorbereitung ein Zeitraum von 2 bis 3 Jahren veranschlagt, so dass ein Baubeginn in 2024 realistisch erscheint. Ob eine gesamthafte oder abschnittsweise Realisierung mit den Maßnahmen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick (Straßenumbau einschließlich Geh- und Radwege usw.) möglich sein wird, wird noch abgestimmt / geprüft.
Gegenstand der Antragsunterlage für das Planfeststellungsverfahren wird ein Baukonzept sein, welches sich mit den Themen Bauzeit, Sperrungen, Umleitungsverkehre sowie den bauzeitlichen Auswirkungen beschäftigt.
Der Umbau, für den zurzeit ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten veranschlagt wird, erfolgt unter Sperrung des Gleises. Es ist ein Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Während der Bauphase wird die Dörpfeldstraße zur Einbahnstraße. Die Arbeiten soll halbseitig erfolgen, um eine Fahrspur aufrecht zu erhalten.
Grundsätzlich wird die Erschließung / Erreichbarkeit der betroffenen Gebäude während und nach der Bautätigkeit sowie die Sicherung der erforderlichen Zugänge und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge und die Sicherstellung der ausreichenden Löschwasserversorgung während der Bauphase gewährleistet. Sollten im Zuge von z. B. Leitungsverlegungen technologisch begründete kurzzeitige Sperrungen notwendig werden, werden diese rechtzeitig mit den Betroffenen abgestimmt.
Die von der Baumaßnahme betroffenen Eigentümer, Anlieger und Unternehmen werden rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme über die Inanspruchnahme von Flächen oder Flächenteilen, über die Benutzung von Wegen und über Veränderungen in den Zuwegungen sowie über die zeitliche Abfolge der Bauarbeiten informiert. Während der Bauarbeiten wird die Vorhabenträgerin einen Ansprechpartner benennen und die Vorhaltung eines Baubüros vor Ort prüfen.
Die Erarbeitung des Baukonzeptes erfolgt unter Beteiligung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick, um aktuelle Vorhaben des Bezirkes / des AZ einzubeziehen.
- Wo ist die Haltestelle Florian-Geyersr.?
- Sind alle Haltestellen ebenfalls vollständig barrierefrei für den Nachtbus nutzbar oder hält dieser kurz vor/nach den Haltestellen?
- Stehen die Haltestellen fest oder gibt es eine Diskussionsmöglichkeit oder einen Vor-Ort-Termin zur Anschauung?
- Werden die jetzigen Haltestellen wegfallen?
- Warum wird nur mit einer Haltestellenlänge von 42 Meter geplant?
- Soll die in allen Verkehrsplanungen (mit Bürgerbeteiligung) vorgesehene Zwischenhaltestelle an der Ecke Florian-Geyer-Strasse gebaut werden oder nicht?
- Ist die Errichtung einer dritten neuen Haltestelle in Richtung Adlershof geplant?
- Wird es an den Haltestellen auch Fahrgastinformationsanzeigen geben?
Die endgültige Lage der Haltestellen ist noch nicht abschließend untersucht. Stand der Planung sind barrierefreie Haltestellen auf Höhe des Marktplatzes und der Wassermannstraße. Die Abstände zwischen den Haltestellen ergeben sich wie folgt:
S-Bhf. Adlershof - 544 m - Marktplatz Adlershof - 326 m – Wassermannstraße.
Die heute vorhandene Haltestelle Richtung Köpenick an der Friedenstraße wird in Richtung Marktplatz verschoben, sodass die vorhandene Trennung der beiden Haltestellen aufgehoben wird.
Vor den Haltestellen verschwenken die Gleise jeweils an den Fahrbahnrand und die vorhandenen Gehwege werden in diesen Bereich jeweils soweit vorgestreckt, dass in den Seitenbereichen barrierefreie Haltestellenkaps entstehen. Ziel der BVG ist es, komfortable, barrierefreie Haltestellen mit Fahrgastunterstand, Sitzmöglichkeiten usw. in einem für die BVG unternehmerisch vertretbaren Abstand untereinander zu errichten.
Die Haltestellenlage sollen zur besseren Orientierung jeweils paarweise angeordnet werden. Dabei wurde in der noch nicht abschließend fertiggestellten Entwurfsplanung die Lage so gewählt, dass keine Zufahrten in den Bereichen der Haltestellenkaps vorhanden sind.
Die BVG hat verschiedene Varianten erarbeitet. Auf Vorschläge des aktiven Zentrums wurde eingegangen. Beispiele für Planungsvarianten wurden in den Folien 12 und 13 vorgestellt.
Dabei wurde / wird auch der mehrfach vorgetragene Wunsch, eine Haltestelle auf Höhe der Florian-Geyer-Straße zu errichten, detailliert untersucht. Nach ersten Untersuchungen lässt das Lichtraumprofil der Straße (geringer Querschnitt) es jedoch nicht zu, dass im Bereich der Florian-Geyer-Straße eine barrierefreie Haltestelle, die nach § 8 PBefG gefordert wird, eingerichtet werden kann.
Die geplanten Haltestellen sind auch barrierefrei für den Nachtbus nutzbar.
Die BVG wird unter der Berücksichtigung der heute genannten Hinweise eine detaillierte Variantenuntersuchung bzgl. der Haltestellenanordnung erstellen.
- Gibt es weitere Entwicklungen zum Thema "Selbstschließende Gleise", um die Gefahren für Radfahrer zu minimieren?
- Wie sieht es mit den Stromleitungen, die an den Häusern befestigt sind, aus? Sind Veränderungen geplant?
- Müssen für die Zweigleisigkeit die Kontrollschächte Abwasser, die sich jetzt noch zwischen den Schienen befinden, versetzt werden?
Es gab im September 2013 einen Feldversuch in Zürich, der nach kurzer Zeit abgebrochen wurde. Es gibt zurzeit keinen Füllstoff auf dem Markt, der den Anforderungen einer permanenten Belastung durch die Tram standhält (Stand der Technik). Gleichwohl ist die BVG weiterhin bestrebt, in Zusammenarbeit mit eigenen und beratenden Ingenieuren, diese Entwicklung weiter zu verfolgen.
Bei einer Planung der Radwege parallel zu den Gleisanlagen und bei rechtwinkligen Querungen an den kreuzenden Straßen besteht in der Dörpfeldstraße keine zwingende Notwendigkeit, für den Einsatz eines solchen Füllmaterials. Prinzipiell ist die BVG bemüht, spitzwinklige Querungen von Radwegen mit den Gleisanlagen zu vermeiden.
Das neue Gleis erhält neue Gleisentwässerungen. Dabei werden vorhandene Anschlüsse der Gleisentwässerungen an die Kanäle der BWB ebenso, wie die Lage der neuen Haltestellenkaps, berücksichtigt.
Die Trasse wird weitestgehend in der alten Bestandstrasse wiedererrichtet, jedoch mit geringen Abweichungen in der Lage, ergänzt um ein weiteres Gleis. Daher ist die Fahrleitungsanlage an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die neu zu errichtende Fahrleitungsanlage wird als beweglich nachgespannte Hochkettenfahrleitung mit Tragseil und Fahrdraht errichtet. Dies verbessert die Stromtragfähigkeit der Anlage und wird so dem steigenden Energiebedarf der Neubaufahrzeuge gerecht.
Es wird geprüft, inwiefern bestehende Wandbefestigungen wieder genutzt werden können. Als Gründungen für die notwendigen Einzelmasten kommen Rohrgründungen im Bohreindrehverfahren zur Anwendung, welche entsprechend der statischen Berechnung dimensioniert werden. Es wird eine Kombination aus Straßenbeleuchtung und Fahrleitungsmasten bevorzugt betrachtet.
Festlegung: Die BVG wird unter der Berücksichtigung der heute genannten Hinweise aktuelle Erkenntnisse bzgl. praktikabler Lösungen für Füllprofile prüfen.
- Wurde das Thema "Lärmbelästigung" in die Planungen einbezogen?
- Wurden Untersuchungen durchgeführt, die belegen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der Häuser kommt?
- Werden die neuen Gleise leiser sein, als die jetzigen?
Der in der Präsentation vorgestellten Planung liegt das Straßenbahnbetriebskonzept 2030 zugrunde. Für die zu erwartenden Immissionen an den Gebäuden werden Berechnungen durch Fachgutachter erstellt. Wie bereits am 16.06.2020 angesprochen, sind diese Gutachten beauftragt und liegen nach Abschluss der Feintrassierung detailliert vor.
Da sich die Zugzahlen in der Hauptverkehrszeit nur um ca. 10 % erhöhen werden, werden sich die Lärmemissionen bzw. die -immissionen in der Hauptverkehrszeit auch nur gering verändern. Details werden die Ergebnisse des Fachgutachtens darlegen.
In der Dörpfeldstraße besteht keine Möglichkeit am Gleis Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Die BVG ist zur Einhaltung der gesetzlich definierten Grenzwerte verpflichtet. Wenn Schutzmaßnahmen notwendig werden, ist eine schalltechnische Verbesserungen an den Gebäuden, z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern, möglich. Diese Maßnahmen werden im Schallgutachten, das Bestandteil der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren sein wird, ausgewiesen.
Auch hinsichtlich der Auswirkungen von Erschütterung werden Fachgutachter hinzugezogen. Diese sind bereits beauftragt. Aufgrund der umfangreichen Erfahrungen beim Bau bzw. Ausbau des Berliner Streckennetzes werden geeignete Oberbauformen verwendet, die die Erschütterungsauswirkungen minimieren können.
- Wie sieht die Planung am S-Bahnhof Adlershof aus?
- Wird es weitere Baumaßnahmen am anderen Ende der Dörpfeldstraße geben / Straßenquerung unter der Eisenbahnbrücke Ottomar-Geschke-Straße?
- Gibt es Pläne, die Engstelle, die gelegentlich am S-Bahnhof Köpenick zu finden ist und dafür sorgt, dass in Richtung Karl-Ziegler-Straße gelegentlich auf Trams gewartet werden muss, zu lösen?
- Wird mit dem zweigleisigen Umbau das Umsteigen vom N65 zum N68 an der Nachtbushaltestelle S-Adlershof verändert?
Fragen zu einer möglichen Planung am S-Bahnhof Adlershof, die eine Verbesserung des MIV betreffen, bzw. zur Straßenquerung Ottomar-Geschke-Straße können durch das Projektteam der BVG nicht beantwortet werden. Diese werden an SenUVK weitergegeben.
Fragen bzw. Hinweise, die den Nachtbus N65/N68 sowie die Situation am S-Bahnhof Köpenick betreffen, wurden an den Bereich „Betrieb“ der BVG weitergegeben.