Die beste Antwort für unsere Stadt.
Seit 02. Dezember 2014 ist bekannt, dass die Strecke dort entlangführen soll.
Ja, alternative Trassenführungen wurden untersucht und bewertet. All dies ist auch öffentlich einzusehen unter folgendem Link:
www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung
Es handelt sich hierbei um die Präsentation der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK).
Ja, die erste digitale Anwohnerinformationsveranstaltung in der Geschichte der BVG wurde aufgezeichnet und kann unter folgendem Link angesehen werden:
BVG Anwohnerinformation Neubau Tram Adlershof - Schöneweide - YouTube
Hinweis: Die Aufzeichnung ist von einer Privatperson.
Die Präsentation der Anwohnerinformationsveranstaltung finden Sie unter folgendem Link:
Wir hätten Sie gerne zum Spatenstich eingeladen, jedoch gab es auf Grund der damaligen Corona-Situation ein sehr strenges Sicherheitskonzept zu beachten.
Dies basierte auf den gesetzlichen Vorgaben des Berliner Senats und den BVG-internen Sicherheitsbestimmungen. Folglich durfte nur eine sehr limitierte Anzahl an Personen (inklusive Journalisten) an dem Termin teilnehmen.
Wir von der BVG dürfen aus rechtlichen Gründen (sie sind Vertragsbestandteil zwischen dem Bauherr und dem Auftragnehmer) keine Bauablaufpläne herausgeben oder veröffentlichen.
Wenn Sie aktuelle Baupläne einsehen wollen, können Sie dies bei der Planfeststellungsbehörde unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/planfeststellungen/de/oepnv/uebersicht.shtml
Verantwortlich ist die Abteilung VI bei der SenUVK. Jegliche Angaben von dieser Behörde sind rechtlich bindend, müssen von der BVG umgesetzt werden und basieren auf computer-gestützten Berechnungen und Simulationen von Verkehrsflüssen aller Beteiligten des öffentlichen Straßenlandes. Das Verkehrskonzept wird in Abstimmung mit der Abteilung VI bei der SenUVK sowie der Polizei und Feuerwehr beschlossen.
Die genannte Abteilung VI regelt den Verkehr während der gesamten Dauer der Baumaßname. Ihre Hinweisschilder, Ampeln, Verkehrszeichen und Absperrungen sind rechtliche binden. Wir bitten Sie diese zu beachten.
Wir sind grundsätzlich sehr bemüht Bäume zu halten und haben bei einigen Bäumen gute Lösungen zur Erhaltung finden können, doch an gewissen Stellen gibt es tatsächlich keine Alternativlösungen. Bsp. Die Straße wird breiter, oder der Baum wächst zu dicht (Mindestabstand von 1,40 Meter) an der künftigen Strecke.
Bevor überhaupt ein Baum gefällt wird, gibt es ein detailliertes Baumgutachten.
Wird die Stutzung eines Baumes vorgenommen, liegt eine Genehmigung vor und wird im Auftrag des Straßen- und Gartenamtes durchgeführt. Wird ein Fällung vorgenommen, realisiert dies eine darauf spezialisierte Firma, unter Aufsicht des Straßen- und Gartenamtes.
Während der gesamten Zeit der Bauarbeiten überwacht eine von der BVG beauftragte ökologische Begleitung die Bautätigkeiten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Bäume, speziell im betroffenen Wurzelbereich.
Für jeden gefällten Baum muss die BVG einen neuen pflanzen. Die Grundlagen dafür sind die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses.
Nach Beendigung der Bauarbeiten finden, nach Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses, Ersatzpflanzungen unter Aufsicht des Straßen- und Grünflächenamtes (Treptower-Köpenick) und einem eigens dafür beauftragten Landschaftsarchitekten, statt.
Wir berufen uns auf das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, §3.
„§ 3 Schutz der Nachtruhe: Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.“
Ein weiteres Novum bei dieser Baumaßnahme ist das sehr detaillierte Lärm- und Erschütterungsmonitoring. Entlang der Baustelle wurden sowohl an Hausfaßaden, im Kellerbereich als auch auf Dächern Erschütterungs- und Lärmmessinstrumente befestigt und aufgestellt.
Diese messen 24/7 Emissionen, die von der Baustelle ausgehen. Anschließend werden diese Daten vom ausführenden Fachbüro aufgearbeitet und an die Bauausführung der BVG übermittelt, welche die Unterlagen an die Planfeststellungsbehörde weiterleitet.
Bei begründetem Anlass sind die relevanten Messdaten von betroffenen Anliegern in geeigneter Form zugänglich, d. h. werden durch den Vorhabenträger (BVG) freigegeben.
Wichtig zu wissen ist, dass auf Grund der Datenmenge die Auswertung ca. einen Monat dauert. D. h. wenn Sie z. B. die Messwerte aus dem Monat Februar einsehen wollen, ist dies erst ca. Ende März möglich.
Sollten Sie weitere Fragen Rund um das Thema Lärmemissionen haben, steht Ihnen Herr Pischke zur Verfügung: ibj.pischke@gmail.com
Aller Voraussicht nach in der zweite Jahreshälfte 2021.
Auf unserer Internetseite www.meinetram.de. Dort können Sie u. a. auch die Simulation der Neubaustrecke Adlershof II ansehen oder sich den Flyer über die Baumaßnahme herunterladen.
Sie können uns jederzeit eine Mail schreiben. Es kommt jedoch darauf an, was Sie wissen wollen. Die folgende Unterteilung hilft Ihnen dabei:
Fragen an die Pressestelle: Pressestelle@bvg.de
Fragen zum Baugeschehen: Anlieger.Adlershof@bvg.de
Fragen zu Schallemissionen: ibj.pischke@gmail.com
Fragen allgemeiner Natur: info@bvg.de